Rechtsanwalt Frank M. Ludwig

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Herr Rechtsanwalt Frank M. Ludwig studierte an der Universität Konstanz und war während des Referendariats dem Landgericht Ravensburg zugeteilt.

Im Jahr 1997 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.

Herr Rechtsanwalt Frank M. Ludwig ist Fachanwalt für Sozialrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.

Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im kirchlichen Arbeitsrecht sowie im Recht sozialer Einrichtungen und Dienste.

Er ist als Dozent an der Dualen Hochschule Ravensburg – Fachbereich Medien- und Kommunikationswirtschaft – tätig.

Er ist bei einem Verband der freien Wohlfahrtspflege als Syndikusanwalt beschäftigt und ist freier Mitarbeiter unserer Kanzlei.

 

Fachgebiete:

  • Sozialrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Recht sozialer Einrichtungen und Dienste
  • Kirchliches Arbeitsrecht

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht
Rechtsanwalt Frank M. Ludwig

Kontakt:
Tel: 0751-366080
Fax 0751-3660850
E-Mail ludwig@waizenegger-rist.de

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Fax 0751-3660850
E-Mail ludwig@waizenegger-rist.de

Herr Rechtsanwalt Frank M. Ludwig studierte an der Universität Konstanz und war während des Referendariats dem Landgericht Ravensburg zugeteilt.

Im Jahr 1997 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.

Herr Rechtsanwalt Frank M. Ludwig ist Fachanwalt für Sozialrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.

Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im kirchlichen Arbeitsrecht sowie im Recht sozialer Einrichtungen und Dienste.

Er ist als Dozent an der Dualen Hochschule Ravensburg – Fachbereich Medien- und Kommunikationswirtschaft – tätig.

Er ist bei einem Verband der freien Wohlfahrtspflege als Syndikusanwalt beschäftigt und ist freier Mitarbeiter unserer Kanzlei.

 

Fachgebiete:

  • Sozialrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Recht sozialer Einrichtungen und Dienste
  • Kirchliches Arbeitsrecht

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht