Erbrecht

Bei einem plötzlichen Todesfall in der Familie sucht man schnell nach einem Spezialisten für Erbrecht, der weiterhelfen kann, wenn es um die Erbberechtigung geht und die Frage ob ein Testament oder eine andere Verfügung von Todes wegen vorhanden ist oder nicht. Dabei geht es auch um Unterschiede zwischen einem privatschriftlichen Testament und einem notariellen Testament.

Was passiert, wenn ein Familienmitglied das Testament zerreißt? Oder niemand es mehr auffindet? Wer erbt eigentlich, wenn kein Testament vorhanden ist? Und was genau ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

Hier hilft nur ein sehr guter Spezialist für Erbrecht weiter. Nur dieser kann beraten, ob das Erbe ausgeschlagen werden soll, da der Nachlass überschuldet ist. Wer möchte schon nur Schulden erben? Leider hört beim Erben auch die Freundschaft auf. In vielen Familien kommt es zu Erbstreitigkeiten, bei denen nur eine gute Beratung durch einen sehr guten Spezialisten im Erbrecht helfen kann. Dieser kann Pflichtteilsansprüche geltend machen oder abwehren.

Man sollte sich mithilfe eines auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltes schon zu Lebzeiten Gedanken machen wer erben soll, damit es nach dem Tode gar nicht erst zu Streitigkeiten kommt, die die Familie nachhaltig spalten.

Nur eine rechtzeitige und kompetente Beratung kann klären, ob es sinnvoll ist ein Testament wie etwa ein sog. Berliner Testament zu errichten oder aber einen Erbvertrag abzuschließen, damit man seine Liebsten am besten schützen kann. Vielleicht soll auch ein Familienmitglied von der Erbfolge ausgeschlossen werden oder bereits zu Lebzeiten Schenkungen die Erbfolge vorwegnehmen, geht das? All diese Fragen sollte man mit einem sehr guten Spezialisten für Erbrecht klären, um sicher zu gehen, dass der letzte Wille auch in Erfüllung geht.

Unsere Themenschwerpunkte:

  • Errichtung eines privatschriftlichen Testamentes
  • Errichtung eines notariellen Testamentes
  • Errichtung eines Erbvertrages
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testamente bei Patchworkfamilien
  • Erbauseinandersetzung zwischen Geschwistern und bei anderen Erbengemeinschaften
  • Versteigerung des Erbteiles
  • Testamentsvollstreckung und Erbschein
  • Umgang mit Nachlassgläubigern
  • Ausschlagung des Nachlasses und Erbverzicht

 

Unsere Anwältinnen und Anwälte für das Erbrecht:

B. Katharina Hellwig

Hubert Waizenegger